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Rechtsprechung
   BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06   

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BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06 (https://dejure.org/2007,1503)
BAG, Entscheidung vom 28.06.2007 - 6 AZR 851/06 (https://dejure.org/2007,1503)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 (https://dejure.org/2007,1503)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsvertragliche Bestimmung des Umfangs der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit; Zulässigkeit der Teilkündigung von Tarifverträgen; Schließung einer unbewussten Tariflücke durch die Gerichte für Arbeitssachen im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung; Nachwirkung ...

  • Judicialis

    BAT § 15 Abs. 1; ; BAT § 15 Abs. 2; ; Sonderregelung für Angestellte als Hausmeister (SR 2r BAT) Nr. 1; ; Sonderregelung für Angestellte als Hausmeister (SR 2r BAT) Nr. 3; ; Bezirk... szusatztarifvertrag Nr. 13 zum BAT über Sonderregelungen für Angestellte als Hausmeister gemäß Nr. 1 Satz 2 SR 2r BAT vom 26. September 1963 idF vom 11. Dezember 1989 (BZTV) - gültig für Baden-Württemberg - § 3; ; Bezirkszusatztarifvertrag Nr. 13 zum BAT über Sonderregelungen für Angestellte als Hausmeister gemäß Nr. 1 Satz 2 SR 2r BAT vom 26. September 1963 idF vom 11. Dezember 1989 (BZTV) - gültig für Baden-Württemberg - § 4; ; Bezirkszusatztarifvertrag Nr. 13 zum BAT über Sonderregelungen für Angestellte als Hausmeister gemäß Nr. 1 Satz 2 SR 2r BAT vom 26. September 1963 idF vom 11. Dezember 1989 (BZTV) - gültig für Baden-Württemberg - § 6; ; TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 5; ; ArbZG § 3; ; ArbZG § 7 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; ArbZG § 7 Abs. 2a; ; ArbZG § 7 Abs. 8; ; ArbZG § 25 Satz 1; ; Richtlinie 93/104/EG vom 23. November 1993 Art. 6 Nr. 2; ; Richtlinie 2003/88/EG vom 4. November 2003 Art. 6 Buchst. b; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 308 Abs. 1

  • RA Kotz

    Bezirkszusatztarifvertrag (arbeitsvertragliche Bezugnahme)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Arbeitszeit von Hausmeistern im öffentlichen Dienst; Geltung von § 15 Abs. 1 BAT auf Grund von Tarifbindung nach zulässiger Teilkündigung der speziellen Arbeitszeitregelung eines Bezirkszusatztarifvertrages im Fall der Einstellung erst nach Ablauf der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zur Arbeitszeit von Hausmeistern im öffentlichen Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 552 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06
    Das scheidet allerdings aus, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung bleibt und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Lösung zu finden (Senat 14. Oktober 2004 - 6 AZR 564/03 - AP BAT SR 2r § 2 Nr. 3 mwN).

    Unter den in § 7 Abs. 2a ArbZG genannten Voraussetzungen könnten sie auch eine die Grenze von 48 Stunden überschreitende wöchentliche tarifliche Arbeitszeit regeln (vgl. Senat 14. Oktober 2004 - 6 AZR 535/03 -ZTR 2005, 144; 14. Oktober 2004 - 6 AZR 564/03 - AP BAT SR 2r § 2 Nr. 3).

    Nur soweit die in der Sonderregelung geregelte wöchentliche Arbeitszeit von 48, 5 Stunden die in den Arbeitszeit-Richtlinien festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden überschritt, war die Tarifbestimmung somit unanwendbar (vgl. Senat 21. April 2005 - 6 AZR 287/04 - 14. Oktober 2004 - 6 AZR 564/03 - AP BAT SR 2r § 2 Nr. 3).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senat 21. April 2005 - 6 AZR 287/04 - 14. Oktober 2004 - 6 AZR 564/03 - AP BAT SR 2r § 2 Nr. 3; 5. Juni 2003 - 6 AZR 114/02 - BAGE 106, 252; 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417; BAG 22. November 2000 - 4 AZR 612/99 - BAGE 96, 284, 291; 24. Oktober 2000 - 9 AZR 634/99 - AP BUrlG § 11 Nr. 50 = EzA BUrlG § 11 Nr. 48) betreffen die Arbeitszeit-Richtlinien den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz und sehen bei Verstößen gegen ihre Regelungen keine finanziellen Ansprüche vor.

  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06
    Diese Vorschrift wird nicht nur verletzt, wenn dem Kläger ein Anspruch zuerkannt wird, den er nicht erhoben hat, sondern auch dann, wenn ihm ein Anspruch aberkannt wird, den er nicht mehr zur Entscheidung gestellt hat (BGH 29. November 1990 - I ZR 45/89 - NJW 1991, 1683).

    Denn insoweit handelt es sich um eine Klageerweiterung, die in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht zulässig ist (BGH 29. November 1990 - I ZR 45/89 - aaO; BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18; 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 39).

    Aus Gründen der Prozessökonomie wird jedoch in besonderen Fällen ausnahmsweise auch in der Revisionsinstanz eine abschließende Entscheidung über einen Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht unter Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO entschieden hatte, als zulässig angesehen, wenn auf der Grundlage des festgestellten und unstreitigen Sachverhalts ohne Beschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten des Gegners eine abschließende Entscheidung möglich und sachdienlich ist (BGH 29. November 1990 - I ZR 45/89 - aaO).

  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 403/97

    Nachwirkung eines Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06
    b) Allerdings galt § 3 Abs. 1 BZTV als nur noch nachwirkende Inhaltsnorm eines Tarifvertrages nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht für die Arbeitsverhältnisse, die wie das des Klägers erst im Nachwirkungszeitraum begründet wurden (2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - BAGE 109, 369; 22. Juli 1998 - 4 AZR 403/97 -BAGE 89, 241; 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22; 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90; aA Wiedemann/Wank § 4 Rn. 332; Däubler/Bepler TVG 2. Aufl. § 4 Rn. 815 f.; Kempen/Zachert/Kempen TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 535).

    Mit dieser Bestimmung hat der Gesetzgeber vermeiden wollen, dass sich der Inhalt von Arbeitsverhältnissen, der mangels anderweitiger Vereinbarung im Arbeitsvertrag nur durch Tarifnormen (Inhaltsnormen) bestimmt wird und für den diese nur kraft (beiderseitiger) Tarifbindung gelten (§ 4 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 TVG), nach Ablauf des Tarifvertrages nur noch nach den gesetzlichen Regelungen richtet (vgl. BAG 22. Juli 1998 - 4 AZR 403/97 - aaO mwN).

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06
    § 256 Abs. 1 ZPO dient nicht der gutachterlichen Klärung abstrakter Rechtsfragen (st. Rspr., vgl. Senat 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2; 26. September 2002 - 6 AZR 523/00 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 73 = EzA ZPO § 256 Nr. 67; BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - BAGE 101, 277).

    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einer Partei zu bescheinigen, ob sie im Recht war oder nicht (Senat 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - aaO).

  • BAG, 21.04.2005 - 6 AZR 287/04

    Vergütung verlängerter Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06
    Nur soweit die in der Sonderregelung geregelte wöchentliche Arbeitszeit von 48, 5 Stunden die in den Arbeitszeit-Richtlinien festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden überschritt, war die Tarifbestimmung somit unanwendbar (vgl. Senat 21. April 2005 - 6 AZR 287/04 - 14. Oktober 2004 - 6 AZR 564/03 - AP BAT SR 2r § 2 Nr. 3).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senat 21. April 2005 - 6 AZR 287/04 - 14. Oktober 2004 - 6 AZR 564/03 - AP BAT SR 2r § 2 Nr. 3; 5. Juni 2003 - 6 AZR 114/02 - BAGE 106, 252; 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417; BAG 22. November 2000 - 4 AZR 612/99 - BAGE 96, 284, 291; 24. Oktober 2000 - 9 AZR 634/99 - AP BUrlG § 11 Nr. 50 = EzA BUrlG § 11 Nr. 48) betreffen die Arbeitszeit-Richtlinien den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz und sehen bei Verstößen gegen ihre Regelungen keine finanziellen Ansprüche vor.

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 87/96

    Nachwirkung eines Tarifvertrages - Ausschluß durch konkludentes Handeln

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06
    Dies kann ausdrücklich durch eine entsprechende Vereinbarung im Tarifvertrag oder konkludent erfolgen (BAG 8. Oktober 1997 - 4 AZR 87/96 - BAGE 86, 366; 3. September 1986 - 5 AZR 319/85 - BAGE 53, 1).

    Ob die Nachwirkung ausgeschlossen wurde, ist durch Auslegung des Tarifvertrages zu ermitteln (BAG 8. Oktober 1997 - 4 AZR 87/96 - aaO).

  • BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 134/00

    Teilzeitbeschäftigte Schulhausmeisterin - Berechnung der Vergütung

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06
    Der Arbeitnehmer hatte dem Arbeitgeber für dasselbe Entgelt mehr Zeit zur Verfügung zu stellen (vgl. Senat 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227).

    Für die als Schulhausmeister tätigen Angestellten war der BZTV somit der speziellere Tarifvertrag, der der allgemeinen Regelung des § 15 Abs. 1 BAT vorging (vgl. Senat 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - aaO).

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06
    Ist eine Norm des nationalen Rechts mit Gemeinschaftsrecht unvereinbar, führt das jedoch nicht zu ihrer Nichtigkeit, sondern zu ihrer Unanwendbarkeit (BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - BAGE 105, 32).
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06
    Dem Arbeitszeitgesetz lässt sich ebenfalls keine Anspruchsgrundlage für Vergütungsansprüche entnehmen (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - BAGE 109, 254).
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senat 21. April 2005 - 6 AZR 287/04 - 14. Oktober 2004 - 6 AZR 564/03 - AP BAT SR 2r § 2 Nr. 3; 5. Juni 2003 - 6 AZR 114/02 - BAGE 106, 252; 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417; BAG 22. November 2000 - 4 AZR 612/99 - BAGE 96, 284, 291; 24. Oktober 2000 - 9 AZR 634/99 - AP BUrlG § 11 Nr. 50 = EzA BUrlG § 11 Nr. 48) betreffen die Arbeitszeit-Richtlinien den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz und sehen bei Verstößen gegen ihre Regelungen keine finanziellen Ansprüche vor.
  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 634/99

    Urlaubsentgelt; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft

  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 612/99

    Bereitschaftsdienst im mobilen Rettungsdienst

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz -

  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00

    Wegfall des Feststellungsinteresses bei vergangenheitsbezogenen Anordnungen des

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 535/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

  • BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84

    Urlaubsanspruch - Jahresurlaub

  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 211/03

    Schulhausmeister - Überstundenvergütung

  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 8/95

    Öffnungsklausel in einem Rationalisierungsschutzabkommen

  • BAG, 06.06.1958 - 1 AZR 515/57

    Tarifvertrag - Nachwirkung der Rechtsnormen - Betriebsübliche Regelung -

  • BAG, 27.06.1978 - 6 AZR 59/77

    Erfüllung der Wartezeit - Anspruch auf Teilurlaub - Einzelvertragliche

  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

  • BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 6/05

    Höchstzulässige Wochenarbeitszeit bei Alttarifverträgen - § 14 DRK-TV

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 212/00

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04

    Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

  • BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 319/85

    Tarifvertrag - Tarifvertragsparteien - Ausschluss der Nachwirkung - Konkludentes

  • LAG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - 22 Sa 82/05

    Arbeitszeit der Hausmeister in Baden-Württemberg - Weitergeltung der zum

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 729/08

    Arbeitszeit für Schulhausmeister gem. TVöD

    Die Arbeitszeitregelung in § 3 Abs. 1 BZTV unterfiel deshalb der Übergangsregelung in § 25 Satz 1 ArbZG nicht (Senat 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - Rn. 34, AP BAT § 15 Nr. 55 = EzTöD 100 Anhang zu § 9 TVöD-AT A. Hausmeister Nr. 1).

    Ungeachtet ihres unzutreffenden rechtlichen Ausgangspunktes haben die Tarifvertragsparteien mit § 24 Satz 2 TVÜ-VKA ihren Willen zum Ausdruck gebracht, dass für Hausmeister ab dem 1. Januar 2006 die sachnäheren Regelungen des TVöD und nicht das gesetzliche Arbeitszeitrecht gelten sollten, wenn landesbezirkliche Arbeitszeitregelungen für diesen Personenkreis bis zum 31. Dezember 2005 von den landesbezirklich zuständigen Tarifpartnern nicht in Einklang mit dem geltenden Arbeitszeitrecht des TVöD gebracht worden waren (vgl. Senat 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - Rn. 56 f., AP BAT § 15 Nr. 55 = EzTöD 100 Anhang zu § 9 TVöD-AT A. Hausmeister Nr. 1; aA für die ähnliche Regelung des Übergangsrechts für Beschäftigte mit Bereitschaftszeiten in § 22 TVÜ-Bund Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Januar 2006 TVÜ-Bund/TVÜ-VKA Rn. 287, die darin lediglich eine sanktionslose Selbstverpflichtung der Tarifvertragsparteien sehen).

    Bei Hausmeistern fallen erfahrungsgemäß regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftszeiten an (Senat 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - Rn. 37, AP BAT § 15 Nr. 55 = EzTöD 100 Anhang zu § 9 TVöD-AT A. Hausmeister Nr. 1).

    Als öffentlicher Arbeitgeber durfte die beklagte Stadt den Kläger nicht mehr unter Berufung auf § 4 BZTV zur Arbeitsleistung heranziehen (vgl. Senat 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - Rn. 40, AP BAT § 15 Nr. 55 = EzTöD 100 Anhang zu § 9 TVöD-AT A. Hausmeister Nr. 1).

    Auch dem Arbeitszeitgesetz lässt sich keine Anspruchsgrundlage für Vergütungsansprüche entnehmen (Senat 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - Rn. 52 mwN, AP BAT § 15 Nr. 55 = EzTöD 100 Anhang zu § 9 TVöD-AT A. Hausmeister Nr. 1).

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 510/09

    Arbeitnehmerüberlassung - Urlaubsentgelt

    Die ergänzende Tarifvertragsauslegung beschränkt sich auf unbewusste Tariflücken, deren Schließung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben mittels hinreichender Anhaltspunkte im Tarifvertrag selbst möglich ist (vgl. etwa BAG 28. Juli 2006 - 6 AZR 851/06 - Rn. 36 mwN, AP BAT § 15 Nr. 55) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07

    Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung

    c) Ob die in § 15 Abs. 3 MTArb mögliche Verlängerung der durchschnittlichen Arbeitszeit auf "50 Stunden wöchentlich" gegen § 3 ArbZG verstoßen hat oder mit Art. 6 Nr. 2 RL 1993/104/EG oder mit Art. 6 Buchst. b RL 2003/88/EG unvereinbar gewesen ist (zu Arbeitszeitregelungen des Bundesangestelltentarifvertrags vgl. BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - AP BAT § 15 Nr. 55; 14. Oktober 2004 - 6 AZR 535/03 - ZTR 2005, 144) kann dahinstehen.
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 789/07

    Ablösung eines Tarifvertrags durch eine andere Abmachung

    Daraus ergibt sich aber nicht zwingend, dass eine ablösende Abmachung nicht auch schon im Voraus getroffen werden kann, wenn es ihr darum geht, für den unmittelbar bevorstehenden Nachwirkungszeitraum eine abweichende Regelung zu treffen, auch wenn es dadurch dazu kommt, dass ein Tarifvertrag nach seinem Ablauf überhaupt nicht nachwirkt iSv. § 4 Abs. 5 TVG (Senat 23. Februar 2005 - 4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42 = EzA TVG § 3 Verbandsaustritt Nr. 2; 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 33; 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - AP BAT § 15 Nr. 55; noch offen gelassen von BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 166/90 - BAGE 67, 222; Senat 28. Mai 1997 - 4 AZR 546/95 - BAGE 86, 43).
  • BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 175/08

    Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags

    Die Gerichte für Arbeitssachen können allenfalls eine unbewusste Tariflücke schließen (vgl. BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - Rn. 36, AP BAT § 15 Nr. 55; 14. Oktober 2004 - 6 AZR 564/03 - zu I 2 c dd (2) der Gründe, AP BAT SR 2r § 2 Nr. 3).
  • LAG Bremen, 14.01.2010 - 3 Sa 75/09

    Mehrarbeitszuschlag für Schulhausmeister; unbegründeter Feststellungsantrag bei

    Als öffentlicher Arbeitgeber hätte die Beklagte den Kläger nicht mehr unter Berufung auf die Sonderregelung für Angestellte als Hausmeister (SR 2r BAT ) zu Mehrarbeit über 48 Stunden wöchentlich heranziehen dürfen (vgl. BAG Urteil vom 14.10.2004 - 6 AZR 535/03 - ZTR 2005, 144 ff.; BAG Urteil vom 28.06.2007 - 6 AZR 851/06 - AP Nr. 55 zu § 15 BAT ).

    Auch dem ArbZG lässt sich danach keine Anspruchsgrundlage für Vergütungsansprüche entnehmen (BAG Urteil vom 14.10.2004 - 6 AZR 535/03 - aaO.; BAG Urteil vom 28.06.2007 - 6 AZR 851/06 - aaO.).

  • LAG Hessen, 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07

    Bezugnahme eines Practice Bonus Plan der Konzernmuttergesellschaft im

    Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot setzt die Gefahr voraus, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Intransparenz von der Durchsetzung bestehender Rechte gegenüber dem Verwender abgehalten wird (BAG, Urt. v. 15.04.2008 - 9 AZR 159/07 - juris; Urt. v. 14.03.2007 - 5 AZR 630/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45? Urt. v. 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - juris; LAG Hessen, Urt. v. 19.10.2007 - 3 Sa 912/07 - juris ).
  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 447/10

    Pauschalierte Mehrarbeitsvergütung - Änderung des Tarifrechts - ergänzende

    Die Arbeitszeit-Richtlinien betreffen den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz und sehen bei einem Verstoß keine finanziellen Ansprüche vor (BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - Rn. 52, AP BAT § 15 Nr. 55) .
  • BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 174/08

    Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags

    Die Gerichte für Arbeitssachen können allenfalls eine unbewusste Tariflücke schließen (vgl. BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - Rn. 36, AP BAT § 15 Nr. 55; 14. Oktober 2004 - 6 AZR 564/03 - zu I 2 c dd (2) der Gründe, AP BAT SR 2r § 2 Nr. 3).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 14 Sa 97/07

    Tarifliche Arbeitszeit - Überstundenvergütung eines Hausmeisters gemäß § 4

    Diese gemeinschaftsrechtliche Vorgabe führt insoweit auch zur Unanwendbarkeit des § 3 Abs. 1 BZTV Nr. 13, als eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden - einschließlich Bereitschaftszeiten - nicht überschritten werden darf (vgl. hierzu auch BAG, Urteil vom 28.06.2007 - 6 AZR 851/06).
  • BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 380/08

    Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags

  • LAG Düsseldorf, 04.03.2011 - 6 Sa 858/10

    Zulässigkeit der Berufung bei verdeckter Klagehäufung; Eingruppierung in die

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2011 - 6 Sa 1369/10

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf Zahlung der ERA-Strukturkomponente

  • LAG Köln, 30.11.2011 - 9 Sa 322/11

    Versetzung; Höhe des Monatspauschallohns; Lohnsicherung trotz weiterbeschäftigung

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Rechtsprechung
   BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06   

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https://dejure.org/2007,3718
BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06 (https://dejure.org/2007,3718)
BAG, Entscheidung vom 19.09.2007 - 4 AZR 617/06 (https://dejure.org/2007,3718)
BAG, Entscheidung vom 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 (https://dejure.org/2007,3718)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Änderung eines Schichtplans im Ganzen wie auch in Teilen; Begriff der unregelmäßigen Nachtarbeit; Manteltarifvertragliche Regelung der Nachtarbeitzuschläge; Vergleich des höheren Zuschlags für unregelmäßige Nachtarbeit mit demjenigen für ständige ...

  • Judicialis

    Manteltarifvertrag für Arbeiter der Metall- und Elektroindustrie Berlin-Ost und Brandenburg (Tarifgebiet II) in der Fassung vom 10. März 1991 (MTV) Ziff. 6.2; ; Manteltarifvertrag ... für Arbeiter der Metall- und Elektroindustrie Berlin-Ost und Brandenburg (Tarifgebiet II) in der Fassung vom 10. März 1991 (MTV) Ziff. 7; ; TVG § 1

  • rechtsportal.de

    Tarifauslegung - Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 552 (Ls.)
  • DB 2007, 2852
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 758/00

    Nachtarbeitszuschlag - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06
    Mit Recht hat das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der dazu von ihm zitierten Entscheidung des Zehnten Senats vom 25. Juli 2001 (- 10 AZR 758/00 - EzA BGB § 611 Schichtarbeit Nr. 2) zur Auslegung des Tarifbegriffs "regelmäßig" auf den allgemeinen Sprachgebrauch zurückgegriffen.

    In dem der bereits erwähnten Entscheidung des Zehnten Senats vom 25. Juli 2001 (- 10 AZR 758/00 - EzA BGB § 611 Schichtarbeit Nr. 2) zugrunde liegenden Fall hat das Bundesarbeitsgericht zB das Tatbestandsmerkmal "geplante Schichtarbeit" für die Arbeit nach einem - am Donnerstag oder Freitag der Vorwoche aufgestellten - Wochenschichtplan bejaht.

  • LAG Brandenburg, 01.03.2006 - 6 Sa 485/05

    Zuschlag für Nachtarbeit

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 1. März 2006 - 6 Sa 485/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 574/99

    Arbeitsentgelt: Zulagen - Auslegung des § 6 GMTV für Arbeiter und Angestellte für

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06
    Im Gemeinsamen Manteltarifvertrag für Arbeiter und Angestellte der Metall- und Elektroindustrie für das Land Thüringen vom 8. März 1991 idF vom 3. März 1997, der der Entscheidung des Senats vom 25. Oktober 2000 (- 4 AZR 574/99 -) zugrunde liegt, ist der Begriff der "regelmäßigen Nachtarbeit" in § 4 Ziff. 4 Abs. 2 wie folgt bestimmt:.
  • BAG, 04.07.1973 - 4 AZR 475/72

    Regelmäßige Nachtarbeit - Nachtschichtarbeit - Kriterien - Gleichmäßigkeit -

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06
    Der MTV enthält weder eine Regelung zum Zeitpunkt der Aufstellung eines Schichtplans noch zu dessen Laufzeit (anders zB der für die Entscheidung des Senats vom 4. Juli 1973 - 4 AZR 475/72 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 122 = EzA TVG § 4 Nr. 37 zu beurteilende Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Brauereien und selbständigen Handelsmälzereien im Lande Nordrhein-Westfalen).
  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 452/95

    Anspruch auf Feststellung der Höhe der Nachtarbeitszuschläge und

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06
    Dies gilt auch für die ähnlichen tariflichen Regelungen in der Metallindustrie Hamburgs und Schleswig-Holsteins (siehe dazu BAG 28. Mai 1996 - 3 AZR 452/95 -).
  • BAG, 17.04.1958 - 2 AZR 477/55

    Nachtzuschläge - Tarifvertrag - Nachtarbeit - Nachtschichtarbeit - Nächtliche

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat zB eine zulässig verlängerte Arbeitszeit für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern "für mehrere Wochen" als deren "regelmäßige" Arbeitszeit gewertet (17. April 1958 - 2 AZR 477/55 - AP AZO § 2 Nr. 1).
  • BAG, 11.07.1957 - 2 AZR 469/54

    Tarifliche Regelung - Unterschiedliche Lohnzuschläge - Nachtarbeit

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06
    Der höhere Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit im Vergleich zu demjenigen für ständige Nachtarbeit und schichtplankonformer Nachtarbeit in Wechselschicht (vgl. Protokollnotiz zu Ziff. 6.2 MTV) soll zum einen die besonderen Erschwernisse abgelten, die dadurch verursacht werden, dass sich die Belastung des Arbeitnehmers durch den kurzfristigen Arbeitsrhythmuswechsel ändert und er sich in seinen gesamten Lebensgewohnheiten - Schlafen, Einnahme der Mahlzeiten, aber auch Gestaltung der Freizeit - umstellen muss (BAG 11. Juli 1957 - 2 AZR 469/54 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 4), und zum anderen den Arbeitgeber dazu veranlassen, die im Verhältnis zur ständigen und zur schichtplankonformen Nachtarbeit in Wechselschicht teurere unregelmäßige Nachtarbeit nach Möglichkeit zu vermeiden.
  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 332/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Da es sich bei der von der Klägerin im Rahmen von Schichtarbeit geleisteten Nachtarbeit um "regelmäßige Nachtarbeit" iSv. § 7 Nr. 1 MTV handelt (vgl. zum Begriff "regelmäßig" BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16 mwN) , hat sie nach den Regelungen des MTV nur Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag iHv. 20 % des tariflichen Gesamtentgelts (§ 7 Nr. 3 MTV) .

    Unregelmäßig bedeutet das Gegenteil, folgt gerade keiner Regel und erfolgt in ungleichen Abständen (www.duden.de Stichwort "unregelmäßig", zuletzt abgerufen am 20. Februar 2023; vgl. zu diesem Begriffspaar auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 499/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    "Regelmäßig" bedeutet "einer bestimmten festen Ordnung, Regelung (die besonders durch zeitlich stets gleiche Wiederkehr, gleichmäßige Aufeinanderfolge gekennzeichnet ist) entsprechend, ihr folgend" (www.duden.de Stichwort "regelmäßig", zuletzt abgerufen am 20. März 2023; vgl. auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .
  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 553/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    "Regelmäßig" bedeutet "einer bestimmten festen Ordnung, Regelung (die besonders durch zeitlich stets gleiche Wiederkehr, gleichmäßige Aufeinanderfolge gekennzeichnet ist) entsprechend, ihr folgend" (www.duden.de Stichwort "regelmäßig", zuletzt abgerufen am 20. März 2023; vgl. auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .
  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 369/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Ausschlussfrist

    "Regelmäßig" bedeutet "einer bestimmten festen Ordnung, Regelung (die besonders durch zeitlich stets gleiche Wiederkehr, gleichmäßige Aufeinanderfolge gekennzeichnet ist) entsprechend, ihr folgend" (www.duden.de Stichwort "regelmäßig", zuletzt abgerufen am 23. Mai 2023; vgl. auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .
  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 600/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    "Regelmäßig" bedeutet "einer bestimmten festen Ordnung, Regelung (die besonders durch zeitlich stets gleiche Wiederkehr, gleichmäßige Aufeinanderfolge gekennzeichnet ist) entsprechend, ihr folgend" (www.duden.de Stichwort "regelmäßig", zuletzt abgerufen am 20. März 2023; vgl. auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .
  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 587/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    "Regelmäßig" bedeutet "einer bestimmten festen Ordnung, Regelung (die besonders durch zeitlich stets gleiche Wiederkehr, gleichmäßige Aufeinanderfolge gekennzeichnet ist) entsprechend, ihr folgend" (www.duden.de Stichwort "regelmäßig", zuletzt abgerufen am 20. März 2023; vgl. auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .
  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 397/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Unregelmäßig bedeutet, dass Etwas gerade keiner Regel folgt und sich in ungleichen Abständen vollzieht (www.duden.de Stichwort "unregelmäßig", zuletzt abgerufen am 20. Februar 2023; vgl. zum Begriffspaar "regelmäßig - unregelmäßig" auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .
  • LAG München, 25.01.2018 - 3 Sa 653/17

    Nachtzuschlag, Zeitgutschrift, Nachtarbeit, Nachtschichtarbeit

    Nach dem deshalb heranzuziehenden allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet "unregelmäßig" im Umkehrschluss zu "regelmäßig", dass etwas keiner Regel folgt bzw. dass es sich nicht in gleichen Abständen wiederholt (vgl. BAG, Urteil vom 19.09.2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16 m.w.N.).

    Demzufolge ist Schichtarbeit dann unregelmäßig, wenn sie außerhalb eines rechtzeitig und wirksam aufgestellten Schichtplanes erfolgt (vgl. BAG, Urteil vom 19.09.2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16).

    Darüber hinaus weist die Wortbedeutung "sich nicht in gleichen Abständen wiederholend" darauf hin, dass unregelmäßige Schichtarbeit mit einer außerhalb eines in der Betriebspraxis üblichen Schichtplanzeitraumes geleisteten Arbeit vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 19.09.2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 14 und 18).

    Durch die höheren Zuschläge für unregelmäßig geleistete Nachtarbeit sollen zum einen die besonderen Erschwernisse abgegolten werden, die dadurch verursacht werden, dass sich die Belastung des Arbeitnehmers durch den kurzfristigen Arbeitsrhythmuswechsel ändert und er sich in seinen gesamten Lebensgewohnheiten -Schlafen, Einnahme der Mahlzeiten, aber auch Gestaltung der Freizeit - umstellen muss, und zum anderen den Arbeitgeber dazu veranlasst werden, die im Verhältnis zur ständigen und zur schichtplankonformen Nachtarbeit in Wechselschicht teurere unregelmäßige Nachtarbeit nach Möglichkeit zu vermeiden (vgl. BAG, Urteil vom 19.09.2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 18).

  • BAG, 28.06.2023 - 10 AZR 471/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    "Regelmäßig" bedeutet "einer bestimmten festen Ordnung, Regelung (die besonders durch zeitlich stets gleiche Wiederkehr, gleichmäßige Aufeinanderfolge gekennzeichnet ist) entsprechend, ihr folgend" (www.duden.de Stichwort "regelmäßig", zuletzt abgerufen am 1. Juni 2023; vgl. auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .
  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 461/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Da es sich bei der vom Kläger im Rahmen von Wechselschichtarbeit geleisteten Nachtarbeit um "regelmäßige Nachtarbeit" iSv. § 5 Nr. 2 MTV handelt (vgl. zum Begriff "regelmäßig" BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16 mwN) , hat er nach den Regelungen des MTV nur Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag iHv. 25 % des Stundenverdienstes (§ 5 Nr. 2 Alt. 1 MTV) .

    Unregelmäßig bedeutet das Gegenteil, folgt gerade keiner Regel und erfolgt in ungleichen Abständen (www.duden.de Stichwort "unregelmäßig", zuletzt abgerufen am 20. Februar 2023; vgl. zu diesem Begriffspaar auch BAG 19. September 2007 - 4 AZR 617/06 - Rn. 16) .

  • BAG, 23.08.2023 - 10 AZR 108/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • LAG Niedersachsen, 18.11.2020 - 13 Sa 133/20

    Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien bei der Regelung

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 163/23

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 423/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 473/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 23.08.2023 - 10 AZR 384/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 379/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 351/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 119/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 482/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • LAG Niedersachsen, 07.07.2008 - 8 Sa 329/08

    Vorliegen einer üblichen Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit an Sonntagen und

  • LAG Thüringen, 24.10.2023 - 5 Sa 67/23

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Thüringen, 24.10.2023 - 5 Sa 112/22

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Thüringen, 24.10.2023 - 5 Sa 59/23

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Thüringen, 24.10.2023 - 5 Sa 63/23

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

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Rechtsprechung
   BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 439/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2528
BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 439/06 (https://dejure.org/2007,2528)
BAG, Entscheidung vom 04.07.2007 - 4 AZR 439/06 (https://dejure.org/2007,2528)
BAG, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 (https://dejure.org/2007,2528)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Lohnanspruch eines Arbeitnehmers auf Grund einer Bezugnahmeklausel in einem Arbeitsvertrag; Voraussetzungen für die Nachwirkung eines Hauslohntarifvertrages; Voraussetzungen für die Annahme der Ablösung eines nachwirkenden Hauslohntarifvertrages

  • Judicialis

    TVG § 4 Abs. 5; ; BGB § ... 133; ; BGB § 157; ; Lohntarifvertrag Nr. 23 für alle gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes in Bayern vom 21. Januar 2004; ; Lohntarifvertrag Nr. 25 für Omnibusfahrer/innen im Linienverkehr bei der Kraftverkehr Bayern GmbH vom 8. Mai 2002

  • rechtsportal.de

    Tarifrecht; Bezugnahmeklausel - Auslegung einer untypischen Bezugnahmeklausel; Ablösung eines nachwirkenden Haustarifvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 552 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG München, 05.04.2006 - 9 Sa 1068/05

    Vorrang des Haustarifvertrages vor Verbandstarifvertrag nur bis zu dessen Ablauf

    Auszug aus BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 439/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 5. April 2006 - 9 Sa 1068/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Diese Nachwirkung des abgelaufenen Tarifvertrages entfällt, wenn eine andere Abmachung getroffen wird, die denselben Regelungsbereich erfasst (Senat 4. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 - mwN, EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 789/07 - Rn. 27, AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 37 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 43).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 12 Sa 540/19

    Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG

    Wird von einer Arbeitgeberin geltend gemacht, dass ein bestimmter Tarifvertrag bezogen auf die bei ihr bestehenden Arbeitsverhältnisse keine Geltung entfaltet, so handelt es sich um ein abstraktes Rechtsverhältnis (vgl. dazu zur Geltung eines Anerkennungstarifvertrags BAG 04.07.2007 a.a.O. Rn. 28, 18; so auch für den fachlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages BAG 10.05.1989 a.a.O. Rn. 14).

    Die Vorschrift spezifiziert die Zulässigkeitsvoraussetzungen in einem zwischen den Tarifvertragsparteien über Bestand oder Inhalt des von ihnen geschlossenen Tarifvertrags geführten Prozess (BAG 04.07.2007 a.a.O. Rn. 16 ff.; BAG 18.04.2012 a.a.O. Rn. 27; BAG 15.06.2016 - 4 AZR 805/14, juris Rn. 15, 19).

    Dieser setzt eine Streitigkeit zwischen Tarifvertragsparteien voraus (BAG 04.07.2007 a.a.O. Rn. 20).

    Gerade den Tarifvertragsparteien wird aus diesem Grunde ein besonderes berechtigtes Feststellungsinteresse i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO zugebilligt (BAG 04.07.2007 a.a.O. Rn. 18; BAG 15.12.2010 - 4 AZR 197/09, juris Rn. 19).

    Ein Verbandstarifvertrag löst im Nachwirkungszeitraum einen Haustarifvertrag ab (BAG 04.07.2007 - 4 AZR 439/06, juris Rn. 22).

    Auch beim Feststellungsantrag einer Verbandsklage muss - gerade wegen der Bindungswirkung des Urteils gemäß § 9 TVG - der Umfang der objektiven Rechtskraft einer auf den Antrag ergehenden Sachentscheidung hinreichend und zuverlässig erkennbar sein (BAG 04.07.2007 a.a.O. Rn. 26).

    Diese sind, auch ohne ausdrückliche Nennung der abschließenden Tarifvertragsparteien genau und unverwechselbar gekennzeichnet (vgl. dazu BAG 04.07.2007 a.a.O. Rn. 27).

    Insoweit ist der Antrag einem Globalantrag vergleichbar (BAG 04.07.2007 a.a.O. Rn. 30).

    Nicht erfasst von dem Antrag ist eine andere Anwendung oder Geltung von TV T-ZUG und § 25 MTV auf bei der Arbeitgeberin bestehenden Arbeitsverhältnisse, z.B. auf Grund einzelvertraglicher Inbezugnahme (vgl. dazu BAG 04.07.2007 a.a.O. Rn. 28, 30).

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Ein Firmentarifvertrag ist gegenüber einem Verbandstarifvertrag wegen seiner größeren räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Nähe zum Betrieb stets die speziellere Regelung (für die st. Rspr. BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 - Rn. 19, EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40; 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - BAGE 114, 186, zu I 1 a der Gründe; 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00 - EzA TVG § 3 Nr. 23, zu II 1 c der Gründe).

    (b) Das Konkurrenzproblem zwischen einem vollwirksamen und einem nachwirkenden Tarifvertrag träte nicht auf, wenn die Tarifvertragsparteien die Nachwirkung des Entgeltfirmentarifvertrags wie in § 20 Abs. 5 FTV ATZ ausgeschlossen haben sollten (dazu BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 - Rn. 20 ff., EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40; 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 - Rn. 79 ff., NZA 2008, 307).

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 230/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

    Die Nachwirkung des abgelaufenen Tarifvertrages entfällt dann insoweit, wie die andere Abmachung denselben Regelungsbereich des nachwirkenden Tarifvertrages erfasst (BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 - EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 250/08

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

    Diese Nachwirkung des abgelaufenen Tarifvertrages entfällt, soweit eine andere Abmachung getroffen wird, die denselben Regelungsbereich erfasst (BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 - Rn. 21 mwN, EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 789/07 - Rn. 27, AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 37 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 43).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 789/07

    Ablösung eines Tarifvertrags durch eine andere Abmachung

    Diese Nachwirkung des abgelaufenen Tarifvertrages entfällt dann, wenn eine andere Abmachung getroffen wird und sie denselben Regelungsbereich erfasst (Senat 4. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 - EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40 mwN).
  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 477/08

    Ersetzung von nachwirkenden Tarifverträgen durch einen Verbandstarifvertrag

    Die Nachwirkung des abgelaufenen Tarifvertrages entfällt aber nur insoweit, als die andere Abmachung denselben Regelungsbereich erfasst (BAG 22. Oktober 2007 - 4 AZR 789/07 - Rn. 27, AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 37 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 43; 4. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 - Rn. 21, EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40; vgl. auch BAG 20. April 2005 - 4 AZR 288/04 - zu I 3 c bb der Gründe, AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 43 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 38).

    Ob ein nachwirkender Tarifvertrag nach § 4 Abs. 5 TVG durch einen anderen Tarifvertrag abgelöst wird, ist eine gegenüber dem Konkurrenzverhältnis zwischen einem nachwirkenden Firmentarifvertrag und einem nach Eintritt der Nachwirkung geschlossenen Verbandstarifvertrag vorrangig zu beantwortende Frage (s. auch BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 - Rn. 24 mwN, EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40).

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 366/10

    Tarifvertrag - konkludenter Nachwirkungsausschluss

    Das kann durch einen für beide Parteien geltenden Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine arbeitsvertragliche Regelung geschehen (BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 62, BAGE 131, 176; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 789/07 - Rn. 27, BAGE 128, 175; 4. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 - Rn. 21, EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40) .
  • BAG, 13.09.2023 - 10 AZR 270/22

    Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse der Brot- und Backwarenindustrie -

    Ein Firmentarifvertrag ist gegenüber einem Verbandstarifvertrag wegen seiner größeren räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Nähe zum Betrieb stets die speziellere Regelung (vgl. für die st. Rspr. BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 146/08 - Rn. 21; 4. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 - Rn. 19; 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 114, 186; 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00 - zu II 1 c der Gründe) .
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 262/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Diese Nachwirkung des abgelaufenen Tarifvertrages entfällt, wenn eine andere Abmachung getroffen wird, die denselben Regelungsbereich erfasst (Senat 4. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 - mwN, EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 789/07 - Rn. 27, AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 37 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 43).
  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 440/06

    Ablösung eines nachwirkenden HausTV

  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 445/06

    Ablösung eines nachwirkenden HausTV

  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 442/06

    Ablösung eines nachwirkenden HausTV

  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 441/06

    Ablösung eines nachwirkenden HausTV

  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 444/06

    Ablösung eines nachwirkenden HausTV

  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 443/06

    Ablösung eines nachwirkenden HausTV

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 232/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 260/08

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 253/08

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 367/10

    Auslegung einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitgeberverband als

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 25 Sa 1498/10

    Eingruppierung einer Ärztin - Oberärztin im Tarifsinne - Übertragung der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.10.2011 - 2 Sa 283/10

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Firmentarifvertrag

  • ArbG Mannheim, 27.05.2010 - 8 Ca 544/09

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrags durch eine zeitlich vorhergehende

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